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Kennzeichen: abmelden, ummelden, Wechselkennzeichen und Regeln
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Kennzeichen: abmelden, ummelden, Wechselkennzeichen und Regeln

Kennzeichen richtig handhaben: wann abmelden, wann ummelden, was ein Wechselkennzeichen bringt und welche Regeln gelten. Alles zu Kfz-Kennzeichen und Mitnahme hier.

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Beim Thema Kennzeichen herrscht viel Halbwissen. Muss ich beim Umzug ein neues Nummernschild? Kann ich mein altes Kennzeichen mitnehmen, wenn ich ein anderes Auto kaufe? Und was ist eigentlich dieses Wechselkennzeichen, von dem manche reden? Diese Fragen kosten viele Autofahrer unnötig Zeit und Nerven, weil die Regeln über die Jahre gelockert wurden und alte Faustregeln nicht mehr stimmen. Wer die aktuellen Regeln kennt, spart sich Behördengänge und manchmal auch bares Geld.

Grundsätzlich gilt: Ein Kennzeichen ist an ein Fahrzeug und einen Halter gebunden, solange das Auto zugelassen ist. Sobald sich Halter, Wohnort oder Fahrzeug ändert, wird es interessant. Gehen wir die typischen Fälle durch.

Kennzeichen bei Umzug: seit 2015 kein Muss mehr

Früher musste man bei einem Umzug in einen anderen Landkreis zwingend ein neues Kennzeichen beantragen. Das ist Geschichte. Seit 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen bundesweit behalten, egal wohin Sie ziehen. Sie müssen zwar die Adresse in den Papieren ändern lassen, aber das Nummernschild darf bleiben, auch wenn das Ortskürzel nicht mehr zu Ihrem neuen Wohnort passt.

Trotzdem müssen Sie sich bei einem Umzug innerhalb einer Frist bei der zuständigen Zulassungsstelle melden, damit Ihre Adresse in der Zulassungsbescheinigung stimmt. Vergessen Sie das, drohen im schlimmsten Fall ein Bußgeld und Probleme mit der Versicherung.

Kennzeichen mitnehmen beim Autowechsel

Verkaufen Sie Ihr Auto und kaufen ein neues, können Sie Ihr Wunschkennzeichen inzwischen bundesweit mitnehmen. Das war lange nur regional möglich. Sie melden das alte Auto ab, behalten das Kennzeichen und lassen das neue Fahrzeug mit demselben Schild zu. So bleibt Ihnen Ihr Wunschkennzeichen erhalten, ohne neue Schilder kaufen zu müssen.

Achtung: Wenn Sie das Auto verkaufen und der Käufer es übernimmt, sollten Sie das Kennzeichen entweder mitnehmen oder das Auto sauber ummelden lassen. Fahren mit Ihrem Kennzeichen darf der Käufer nur, wenn er es ordentlich auf sich umschreibt. Wie das abläuft, steht im Beitrag Auto ummelden Schritt für Schritt.

Ummelden: wann es nötig ist

Ummelden bedeutet, dass ein Fahrzeug auf einen neuen Halter oder eine neue Zulassungsstelle umgeschrieben wird. Das ist Pflicht:

Die Kosten fürs Ummelden liegen meist zwischen 20 und 40 Euro, dazu kommen eventuell neue Schilder, falls Sie ein anderes Kennzeichen wollen. Wichtig ist, dass Sie zum Ummelden eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) brauchen. Ob ein Auto überhaupt versichert ist, lässt sich vorab prüfen, mehr dazu im Beitrag prüfen, ob ein Auto versichert ist.

Wechselkennzeichen: für zwei Autos ein Schild

Das Wechselkennzeichen ist eine Sonderform, die es seit 2012 gibt und die viele nicht kennen. Damit können Sie zwei Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse mit einem gemeinsamen Kennzeichen betreiben, zum Beispiel ein Alltagsauto und ein Cabrio oder Motorrad. Genutzt werden darf aber immer nur eines der beiden Fahrzeuge, nämlich das mit dem kompletten, aktiven Kennzeichenteil.

Das Kennzeichen besteht aus einem gemeinsamen Grundteil und einem fahrzeugbezogenen Teil, den Sie umstecken, wenn Sie das Fahrzeug wechseln. Das stehende Fahrzeug darf in dieser Zeit nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen, nicht mal am Straßenrand parken.

Der Vorteil: In manchen Fällen sparen Sie bei der Versicherung, weil nur ein Fahrzeug aktiv ist. Der Nachteil: Kfz-Steuer zahlen Sie für beide Fahrzeuge voll, und die Handhabung ist umständlich. Für viele lohnt es sich am Ende nicht, für Saisonfahrzeuge kann es aber praktisch sein.

Saisonkennzeichen als Alternative

Wer ein Auto oder Motorrad nur einen Teil des Jahres fährt, für den ist oft das Saisonkennzeichen die bessere Wahl. Sie legen einen Zeitraum fest, etwa April bis Oktober, und in diesem Zeitraum ist das Fahrzeug zugelassen, versichert und steuerpflichtig. Außerhalb der Saison ruht die Zulassung automatisch, ganz ohne Behördengang. Das spart Steuer und Versicherung für die Monate, in denen das Fahrzeug ohnehin nur in der Garage steht.

Beim Gebrauchtwagenkauf an die Zulassung denken

Wenn Sie einen Gebrauchten kaufen, gehört das Thema Kennzeichen und Zulassung zum Pflichtprogramm. Prüfen Sie, ob die Papiere vollständig sind, ob die Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorliegen und ob die HU-Plakette (der TÜV) noch gültig ist. Fehlen Papiere oder passt die Fahrzeug-Identifikationsnummer nicht zu den Dokumenten, sollten Sie vorsichtig sein.

Genau bei solchen Kontrollen hilft eine strukturierte Vorgehensweise. Die App MotoPPI führt Sie beim Kauf per Checkliste durch die wichtigen Punkte, von den Papieren über den Lack bis zum Auslesen der Fehlerspeicher. So übersehen Sie nichts Wichtiges. Wie Sie einen Gebrauchtwagen in Deutschland richtig prüfen, fasst der Beitrag Gebrauchtwagen prüfen in Deutschland zusammen. Und wenn das alte Auto endgültig weg soll, hilft der Beitrag Auto abmelden und verschrotten.

Kurz gesagt

Die Kennzeichenregeln sind heute deutlich entspannter als früher. Bei einem Umzug dürfen Sie Ihr Schild behalten, beim Autowechsel Ihr Wunschkennzeichen bundesweit mitnehmen. Ummelden ist beim Halterwechsel und beim Gebrauchtwagenkauf Pflicht und kostet rund 20 bis 40 Euro. Das Wechselkennzeichen lohnt sich nur in wenigen Fällen, für Saisonfahrzeuge ist das Saisonkennzeichen meist die günstigere und einfachere Lösung. Wer die Regeln kennt, spart sich unnötige Behördengänge und schont den Geldbeutel.